AGB
Allgemeine
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma BodyVital by Lisa Helk, s.l.
1. Allgemeines
Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und künftigen Verträge mit dem Käufer.
Abweichungen von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen,
insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von
uns ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und
Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge sowie mündliche
Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir
sie schriftlich bestätigen.
2.2 Gemäß
§ 361a BGB beträgt die Widerrufsfrist für den Käufer zwei
Wochen. Sie beginnt bei der Warenlieferung mit dem Eingang der
Ware, bei Dienstleistungen sogar schon bei Vertragsschluss. Wurde
wiederkehrende Warenlieferungen vereinbart (z.B. Abo) beginnt die
Widerrufsfrist mit Erhalt der ersten Lieferung. Das Widerrufsrecht
bezieht sich dabei auf den gesamten Vertrag und kann nicht für
jede einzelne Lieferung separat geltend gemacht werden.
2.3.Für
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfalldatum überschritten würde besteht nach erhalt der Ware
keine Widerrufsfrist.
2.4.OnlineSeminare,
FernSeminare und eBooks sind generell vom Umtausch und der Rückgabe
ausgeschlossen.
3. Angaben zum Liefergegenstand
3.1 Angaben zur Spezifikation des Liefergegenstandes sind im
Zweifel nur Annäherungen und deshalb unverbindlich.
3.2 An Kostenanschlägen, Manuskripten und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen
ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht
werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf
Verlangen zurückzugeben.
4. Preise / Zahlungen
4.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich erwähnt,
ohne Verpackung und Versandkosten.
4.2 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder
Lieferung der Ware gegen Vorkasse, Barzahlung oder Nachnahme.
Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu
bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung des
Kunden ist unbeachtlich.
4.3 Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der
Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig.
4.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine
Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine
Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden
Forderungen des Lieferers oder seiner Tochterunternehmen gegenüber
dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur
Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
4.5 Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen
berechnet der Lieferer dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von
mindestens Euro 20 bis höchstens Euro 50.
4.6 Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein
Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden
besteht nicht.
5. Lieferung
5.1 Die Zusage von Lieferterminen erfolgt unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen Übersendung der für die Durchführung des
Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen des Käufers.
5.2 Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Unruhen, Streik,
Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Roh- oder
Hilfsstoffen, Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von Transportmitteln, Lieferfristüberschreitungen von
Vorlieferanten oder sonstige unverschuldete Umstände, die einer
rechtzeitigen oder sachgemäßen Lieferung entgegenstehen,
berechtigen uns, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, sofern die
Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der
Leistung erheblich verändern, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer
stehen in diesem Falle nur Rückgewährungsanssprüche zu. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche,
sind sowohl bei Verlängerung der Lieferfrist als auch im Falle
des Rücktritts vom Vertrag ausgeschlossen. Daneben können wir
bei Eintreten eines solchen Ereignisses die verfügbare Produktion
und Liefermenge
verhältnismäßig zwischen den Käufern aufteilen.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so muß der Käufer
eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen setzen und kann, wenn wir
auch innerhalb der Nachfrist nicht liefern, vom Vertrage zurücktreten.
Beschränkt sich der Verzug auf eine Teillieferung,
so kann der Käufer unter den vorstehenden Voraussetzungen vom
ganzen Vertrage nur dann zurücktreten, wenn er an der Teilerfüllung
kein Interesse hat. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs,
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit
der Verzug nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
herbeigeführt wurde.
6. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
6.1 Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen
Gesichtspunkten. Die Verpackung kann zurückgenommen werden.
6.2 Die Lieferung erfolgt durch Versand oder Übernahme. Der
Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dasselbe
gilt für evtl. Rücksendungen. Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der
Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschl. der künftig
entstehenden Forderungen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen von
uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist. (erweiterter Eigentumsvorbehalt)
7.2 Verarbeitung oder Umbildung wird von dem Käufer für uns
vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes (Rechnungswert
einschließlich Umsatzsteuer) der Vorbehaltsware zum Wert der
anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Gegenständen zu
einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und
ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das
Miteigentum. Der Käufer verwahrt unser (Mit)-Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, gilt im
Rahmen der Ziff. 8 als Vorbehaltsware.
7.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterveräußern, jedoch nur gegen Barzahlung oder
Eigentumsvorbehalt. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig. Sämtliche Forderungen (einschließlich aller
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Käufer aus
Lieferungen oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen den Abnehmer
erwachsen, tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns
ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages einschließlich
Umsatzsteuer, den wir dem Käufer für die jeweils weiterveräußerte
Vorbehaltsware berechnet haben.
7.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Eine
Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung zulässig. Auf unser Verlangen hat der Käufer
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen
Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung
mitzuteilen.
7.5 Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware
oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich
mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
7.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20 % werden insoweit die Sicherheiten nach
unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigegeben.
7.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ? insbesondere
Zahlungsverzug ? sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.8 Der Käufer hat sich in einer Frist von 14 Tagen zum Verbleib
der Ware zu äußern. Danach erfolgt eine Weiterverwertung der
Ware durch uns.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
8.1 Für die Mängelfreiheit der von uns gelieferten Waren leisten
wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
8.2 Eine Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmung setzt jedoch
voraus, daß
a) der Käufer erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach
Empfang der Ware bei uns eingehend schriftlich gerügt hat,
widrigenfalls diese als genehmigt gilt,
b) der Käufer erst nachträglich feststellbare Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung schriftlich beanstandet hat,
c) der Käufer die Ware umgehend auf unsere Aufforderung hin frei
an uns zurückgesandt hat,
d) unsere Prüfung ergibt, daß die beanstandeten Mängel bestehen
und nicht durch Unfall, falsche Anwendung, Fahrlässigkeit,
unautorisierte Änderung, unvorschriftsmäßige Tests oder
sonstige unsachgemäße Behandlung seitens des Käufers verursacht
wurden. Auf Anfrage werden wir dem Käufer das Ergebnis unserer Prüfung
mitteilen.
8.3 Für Reparaturen oder den Ersatz der Ware ist uns eine
angemessene Frist einzuräumen. Nach fruchtlosem Ablauf der für
die Reparatur oder Ersatzlieferung gesetzten Frist muß uns der Käufer
eine Nachfrist von 4 Wochen setzen. Lassen wir auch die
Nachfrist verstreichen, so kann der Käufer nur die Herabsetzung
der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
8.4 Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile haften wir im
gleichen Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware, jedoch
nur bis zum Ablauf der für die ursprünglich gelieferte Ware
geltenden Gewährleistungsfrist.
8.5 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von nicht an der Ware selbst entstandenen Schäden,
sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
8.6 Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muß in
fachgerechter Verpackung erfolgen. Haften wir wegen der
aufgetretenen Mängel, so werden wir dem Käufer die
Transportkosen für die mangelhafte Ware ersetzen.
9. Sonstige Schadenersatzansprüche
Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen soweit uns
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie
Gerichtsstand im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich
ergebende Streitigkeiten auch für Ansprüche aus Wechseln und
Schecks ist Almeria, Spanien. Für die Rechtsbeziehungen zwischen
dem Käufer und uns gilt spanisches Recht.
11. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12.Schlussbestimmungen
BodyVital ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderliche Daten des Bestellers zu speichern und zu verarbeiten,
soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
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